BRANCHENRADAR.com Marktanalyse GmbH

Branchenradar®

Chronologie der wirtschaftlichen Restriktionen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie

 
im Jahr 2020

 

10. März
Erste Einreisebeschränkungen für Flugpassagiere, etwa aus Norditalien, Südkorea oder Iran; Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in Innenräumen und 500 Personen im Freien.

16./17. März
Inkrafttreten des ersten harten Lockdowns: Der Einzelhandel, das Gastgewerbe, sämtliche Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Betriebe für persönliche Dienstleistungen werden behördlich ge-schlossen. Davon ausgenommen sind lediglich der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs sowie Reparaturdienste, also etwa der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogeriemärkte oder Trafiken bzw. Kundencenter der Telekom-Betreiber oder KFZ-Werkstätten. Ferner werden im Tagesabstand die Universitäten, die Schulklassen der Oberstufen und danach alle restlichen Schulen und Kinderbetreuungsstätten geschlossen. Der Aufenthalt an öffentlichen Orten wird bis auf wenige Ausnahmen verboten. Zu den Ausnahmen zählen beispielsweise der Weg zur Arbeit, Einkäufe für die Grundversorgung oder sportliche Aktivitäten im Freien. Darüber hinaus werden Abstands- und Hygienevorgaben erlassen. Es wird nahegelegt „wo immer es möglich ist“ das Arbeiten ins Home Office zu verlagern. Einige Unternehmen fahren zwischenzeitlich die Produktion herunter, auf einigen Baustellen werden die Arbeiten eingestellt.

20. März
Die Ausgangsbeschränkungen werden auf Kuranstalten (Ausnahmen abgesehen), Rehabilitations-zentren und Sportplätze erweitert.

30. März
Das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasen-Schutzes (NMS-Masken) in Supermärkten und Apotheken wird gesetzlich normiert. Am 6. April wird das Tragen von NMS-Masken auf öffentliche Verkehrsmittel ausgedehnt.

14. April
Erste Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen treten in Kraft: Geschäfte mit weniger als 401 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Baumärkte dürfen wieder öffnen. In allen Läden gilt NMS-Masken-Pflicht.

01. Mai
Öffnung des gesamten Einzelhandels sowie der persönlichen Dienstleistungen.

15. Mai
Öffnung der Gastronomie mit gesetzlich fixierter Sperrstunde um 23:00 Uhr.

18. Mai
Neun Wochen nach Schließung der Schulen kehren die Schüler an Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen in ihre Klassen zurück. Im Juni kommen auch die Oberstufenschüler zurück.

29. Mai
Öffnung der Beherbergungsbetriebe und Freizeiteinrichtungen. Kulturveranstaltungen sind mit Auflagen wieder möglich.

15. Juni
Maskenpflicht wird auf öffentliche Verkehrsmittel, Einrichtungen des Gesundheitsbereichs und gewisse persönliche Dienstleistungen beschränkt. Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 01:00 Uhr verlängert. Reisen ist zumindest innerhalb Europas wieder uneingeschränkt möglich.

25. Juli
Wegen der gestiegenen Covid-19-Infektionszahlen verschärft die Bundesregierung wieder die Präventionsmaßnahmen. Im Lebensmitteleinzelhandel, in Banken und der Post gilt erneut die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

August
Die Reiseregelungen werden wieder verschärft. Rückkehrer aus immer mehr Ländern müssen in Quarantäne oder einen negativen Test vorlegen.

4. September
Die „Corona-Ampel“ wird in Betrieb genommen.

14. September
Angesichts des wieder drastischen Anstiegs von Neuinfektionen nimmt die Bundesregierung die Bevölkerung wieder an die Kandare. Es gilt bundesweit eine verschärfte Maskenpflicht, die sich auf den gesamten Handel, die Gastronomie und jegliche Form des Kundenkontakts erstreckt. Private Veranstaltungen werden auf 50 Besucher bei Indoor-Events, im Freien auf 100 Zuschauer beschränkt.

21. September
Bei privaten Feiern und Veranstaltungen sind indoor nur noch zehn Personen erlaubt. In der Gastro-nomie kommt die MNS-Pflicht auch für Gäste. Konsumationen sind nur noch im Sitzen möglich.

25. September
Salzburg, Tirol und Vorarlberg legen die Sperrstunde wegen der steigenden Corona-Zahlen auf 22:00 Uhr vor.

3. November
„Lockdown light“ tritt in Kraft: Abermalige Schließung des Gastgewerbes. Möglich sind nur Speise-abholungen und Zustellungen zwischen 06:00 und 20:00 Uhr sowie die Beherbergung von Ge-schäftsreisenden. Zudem müssen nahezu alle Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen inklusive Museen den Betrieb aussetzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Sportstätten im Freien, sofern es bei der Ausübung zu keinem Personenkontakt kommt (z.B. Golfplätze). Es gilt wieder eine Ausgangssperre zwischen 20:00 und 06:00 Uhr mit denselben Ausnahmen wie im Frühjahr.

17. November
Zweiter harter Lockdown: Der Einzelhandel sowie Betriebe für persönliche Dienstleistungen werden wieder weitgehend geschlossen, Ausnahmen gelten etwa für Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Banken oder Putzereien. Schulen stellen wieder auf distance-learning um; bei Bedarf können Kinder aber betreut werden (auch in Kitas). Die Ausgangsbeschränkungen gelten für den gesamten Tag, mit den bereits bekannten Ausnahmen.

7. Dezember
Die vorweihnachtlichen Lockerungsschritte treten in Kraft. Handel und körpernahe Dienstleister dürfen wieder öffnen, auch Museen und Galerien. Pflichtschulen und Kindergärten kehren in den Regelbetrieb zurück, ebenso Maturanten und Abschlussklassen der anderen Schultypen. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen werden gelockert. Keine Öffnungsschritte gibt es etwa im Gastgewerbe, Weihnachtsmärkte werden untersagt.

26. Dezember
Der dritte harte Lockdown beginnt: Der Einzelhandel (ausgenommen Grundversorgung) sowie körpernahe Dienstleister müssen wieder schließen. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen werden wieder verschärft. Die Maßnahmen des dritten harten Lockdowns gelten bis einschließlich 24. Jänner 2021.

27. Dezember
Erste Impfungen (Phase 1), mit ca. 6.000 geimpften Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, Pflegepersonal bzw. Angehörigen der Hochrisikogruppe zu Jahresende.


im Jahr 2021

 

17./25. Jänner
Der Lockdown wird bis 7. Februar verlängert. Im Handel und im öffentlichen Personennahverkehr wird die Tragepflicht für FFP2-Masken eingeführt.

8. Februar
Öffnung von Handel, Museen, Bibliotheken und Tiergärten. Körpernahe Dienstleistungen sind unter Vorlage eines negativen Covid-19-Tests einer offiziellen Teststation wieder erlaubt. Persönliche Treffen sind unter Auflagen erlaubt, allerdings gelten weiterhin nächtliche Ausgangssperren von 20-6 Uhr („Gitterbettsperre“).

12. Februar
Tirol darf, bedingt durch die Verbreitung der „Südafrika-Variante“, nur mehr nach Vorlage eines negativen Testergebnisses verlassen werden.

14. Februar
Deutschland verschärft die Einreisebestimmungen aus Tirol nach Deutschland. Wieder Präsenz-Unterricht an Schulen und Normalbetrieb in Kindergärten mit Test- und Maskenpflicht.

5. März
Hochrisikogebiete (7-Tage-Inzidenz über 400 pro 100.000) dürfen nur mehr unter Vorlage eines negativen Covid-19-Tests verlassen werden.

10. März
Ende der innerösterreichischen Ausreisetestpflicht für Tirol.

15. März
In Vorarlberg ist der Besuch von Gastronomie und Veranstaltungen (In- & Outdoor) unter Auflagen wieder erlaubt: negativer Corona-Test, FFP2-Maske bzw. Limitation der Personen pro Tisch bzw. Veranstaltung. Die Sperrstunde gilt weiterhin ab 20 Uhr.

28. März
Tirol wird auf Anregung des Robert Koch-Instituts aus Deutschland wieder von der Liste der „Virusvarianten-Gebiete“ gestrichen.

31. März
Ausreisetestpflicht aus Nordtirol aufgrund der britischen Virusmutation.

1. April
Abermalige Verschärfung der Lockdown-Regeln in Ostösterreich (Wien, Niederösterreich und Burgenland). Es gelten die üblichen Ausgangsbeschränkungen und der Handel wird bis auf Geschäfte für Güter des täglichen Bedarfs wieder geschlossen.

6. April
Der Unterricht erfolgt im Distance-Learning, die einzige Ausnahme bilden Abschlussklassen, in denen ab 12. April wieder ein Präsenzunterricht stattfindet.

19. April
Ende des verschärften Lockdowns im Burgenland, ab 2.Mai auch in Wien und Niederösterreich.

17. Mai
Der Schulunterricht wird wieder auf Präsenzunterricht umgestellt.

19. Mai
Öffnung von Gastronomie (Sperrstunde 22 Uhr) und Beherbergungsbetriebe sowie aller Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Für den Besuch von Veranstaltungen, sowie in der Gastronomie und im Tourismus ist ein 3G-Nachweis sowie eine Registrierung verpflichtend. Zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

10. Juni
Anhebung der Sperrstunde auf 24 Uhr und weitere Lockerungen wie Reduzierung des Mindestab-stands, ergo sind auch wieder mehr Personen pro Geschäft erlaubt.

1. Juli
Es kommt zu einer weitgehenden Aufhebung des Lockdowns: Wegfall der vorgezogenen Sperrstunde, von Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln. In öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel für Güter des täglichen Bedarfs muss aber weiterhin eine MNS-Maske getragen werden. Zudem ist in der Gastronomie, in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie bei allen Veranstaltungen die Vorlage eines 3G-Nachweises verpflichtend. Der „Grüne Pass“ wird europaweit eingeführt (EU Digital COVID Certificates).

27. August
Ein neuer "Hochinzidenzerlass" tritt in Kraft, der neben der 7-Tage-Inzidenz auch die Auslastung der Intensivstationen des jeweiligen Bundeslandes und die Durchimpfungsrate berücksichtigt. Es besteht weiterhin ein verpflichtender Ausreisetest für Hochinzidenzgebiete.

15. September
Einführung einer FFP2-Maskenpflicht im Lebensmittelhandel sowie in Apotheken, Trafiken und öffentlichen Verkehrsmitteln. Im sonstigen Handel sowie in Kultureinrichtungen ohne 3G-Regel gilt die FFP2-Maskenpflicht nur für Ungeimpfte. Die Länder sind befugt, restriktivere Regeln einzuführen. Reduzierung der Gültigkeit von Antigen-Tests für Erwachsene auf 24 Stunden.

8. November
Österreichweit ersetzt die 2G-Regel (getestet, genesen) die bisherige 3G-Regel in vielen Lebensbereichen wie etwa Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen. Am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel erhalten. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Handel. Der Hochrisikoerlass und die damit verbundenen Ausreisekontrollen fallen weg.

15. November
Aufgrund einer Durchimpfungsrate von nur rund 65 Prozent kommt es zu einem österreichweiten Lockdown für Personen ohne 2G-Nachweis. Diese dürfen ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Gründen verlassen. Zum Teil gelten für bestimmte Berufsgruppen und auf Landesebene restriktivere Regeln, wie 2,5G (geimpft, genesen, PCR-getestet für Pflegekräfte) und 2G-plus in Wien für die Nachtgastronomie und bei Events ab 25 Personen.

22. November
Es wird abermals ein harter Lockdown verhängt, der neben dem Einzelhandel, den persönlichen Dienstleistungen sowie Kultur- und Sportveranstaltungen, auch die Schließung von Sportstätten in-klusive der Skigebiete, der Hotellerie und Gastronomie umfasst. Der Lockdown ist für mit maximal 20 Tagen anberaumt.

8. Dezember
Die Gültigkeit des “Grünen Passes“ wird für Geimpfte auf 9 Monate verkürzt, für Janssen-Geimpfte ist ab 03.01.2022 eine 2. Dosis nötig.

12. Dezember
Der bundesweite Lockdown gilt abermals nur mehr für Personen ohne 2G-Nachweis, mit regionalen Unterschieden. So verlängert Oberösterreich den generellen Lockdown bis 16.12., während in Tirol, Vorarlberg und Burgenland wieder im großen Stil (inklusive Hotellerie und Gastronomie) geöffnet wird. In den übrigen Bundesländern erfolgt eine stufenweise Öffnung, vorerst in den Bereichen Handel, körpernahe Dienstleister sowie in Bereichen Kunst, Kultur und Sport. Ab 17.12. (in Wien 20.12.) folgen Gastronomie und Beherbergungsbetriebe.