BRANCHENRADAR.com Marktanalyse GmbH

Branchenradar®

Chronologie der wirtschaftlichen Restriktionen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie

im Jahr 2020

 

28. Februar
Generelles Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern.

13. März
Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, im Gastgewerbe sind Events mit 50 Personen begrenzt. Die Schulen stellen von Präsenzunterricht auf distance-learning um.

17. März
Inkrafttreten des ersten harten Lockdowns: Der Einzelhandel, das Gastgewerbe, sämtliche Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Betriebe für persönliche Dienstleistungen werden behördlich ge-schlossen. Davon ausgenommen sind lediglich der Handel mit Waren des täglichen Bedarfs sowie Reparaturdienste. Es werden Einreisebeschränkungen erlassen. Home-Office wird empfohlen, die Entscheidung liegt beim Arbeitnehmer.

20. März
Kontaktbeschränkungen treten in Kraft. Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind verboten.

27. April
Wiedereröffnung von Teilen des Einzelhandels (Baumärkte, Blumenläden, Gärtnereien) sowie von körpernahen Dienstleistungen.

11. Mai
Öffnung des übrigen Einzelhandels, sämtlicher persönlicher Dienstleistungen, des Gastgewerbes sowie von Museen und Bibliotheken, jedoch z.T. unter bestimmten Auflagen und Schutzmaßnahmen (Abstands- und Hygieneregeln, Gruppengrößen). Der Unterricht in den Primär- und Sekundärschulen darf wieder vor Ort stattfinden.

30. Mai
Das Versammlungsverbot wird auf max. 30 Personen gelockert.

06. Juni
Private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind wieder erlaubt. Freizeit- und Tourismusbetriebe können wieder öffnen. In der Gastronomie können auch Gruppen über vier Personen empfangen werden, jedoch mit Registrierungspflicht. Sperrstunde ist für alle Betriebe um Mitternacht. In Nachtlokalen sind generell Präsenzlisten zu führen. Die maximale Gästeanzahl liegt bei 300 Eintritten pro Nacht. Ferner dürfen weiterführende Schulen wie Mittel-, Berufs- und Hochschulen ihren Unterricht wieder aufnehmen.

15. Juni
Die Grenzkontrollen zu allen Staaten innerhalb des EU/EFTA-Raums werden aufgehoben.

22. Juni
Die Restriktionen werden weitgehend außer Kraft gesetzt. Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen sind wieder möglich. Demonstrationen sind wieder erlaubt – allerdings gilt eine Maskenpflicht.
Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben, ebenso die Sitzpflicht. Die Entscheidung über die Nutzung von Home-Office wird den Arbeitgebern übertragen.

19. Oktober
Die Coronamaßnahmen werden wieder verschärft. Im öffentlichen Raum sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Das Konsumieren von Speisen und Getränken in der Gastronomie ist wieder nur noch sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien. In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie auf Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen muss eine Maske getragen werden.

29. Oktober
Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen wird wieder verboten. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen. Es gilt eine Sperrstunde von 23:00 bis 06:00 Uhr. Zudem sind Veranstaltungen (sportliche und kulturelle) mit mehr als 50 Personen verboten. Es wird eine weitreichende Maskenplicht verordnet, u.a. auch für den Außenbereich des Einzelhandels, der Gastronomie oder Veranstaltungsbetrieben sowie in belebten Fußgängerbereichen. Darüber hinaus werden die Quarantänebestimmungen für Einreisende nachgeschärft.

02. November
Hochschulen müssen wieder auf Fernunterricht umstellen.

12. Dezember
Die Sperrstunde im Gastgewerbe sowie in Freizeiteinrichtungen wird auf 19:00 Uhr vorverlegt. Die Betriebe müssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben (ausgenommen Bars und Restau-rants).

22. Dezember
Der zweite Lockdown tritt in Kraft: Gastronomie- und Sportbetriebe müssen schließen; im Freien darf Sport – in Gruppen bis maximal fünf Personen – weiterhin betrieben werden. Auch alle anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen den Betrieb aussetzen. Im Einzelhandel wird die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen, weiter eingeschränkt. Die Läden müssen zudem zwischen 19:00 und 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Die Bevölkerung wird wieder dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Maßnahmen des zweiten Lockdowns sind mit 22. Jänner 2021 befristet.

Im Jahr 2021

 

18. Jänner
Es erfolgt eine weitere Verschärfung der Maßnahmen, so gilt eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarf werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschansammlungen werden weiter eingeschränkt. Bei mehr als einer Person gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen. Allerdings dürfen Tankstellen und Kioske wieder nach 19 Uhr und sonntags aufsperren.

28. Jänner
Es werden kostenlose Tests ermöglicht, die Datenweitergabe erfolgt nur bei positivem Testresultat. Es gelten Einreisebeschränkungen aus Ländern mit erhöhtem Ansteckungsrisiko.

1. März
Öffnung von Läden, Museen und Bibliotheken bzw. der Außenbereiche von Zoos und von Sport- und Freizeitanlagen, allerdings gelten Maskenpflicht sowie Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. Private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen sind im Freien wieder erlaubt.

22. März
Bei privaten Treffen in Innenräumen wird die Anzahl der erlaubten Personen von fünf auf zehn erhöht. Gegen weitere geplante Öffnungsschritte sprechen allerdings immer noch die 14-Tages-Inzidenz und die zu geringe Durchimpfungsrate.

19. April
Öffnung von Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben. Restaurants und Bars dürfen ihre Terrassen wieder öffnen, wobei eine Sitzplatzpflicht mit maximal 4 Personen pro Tisch gilt, die Kontaktdaten erhoben werden und die Masken nur zur Konsumation abgenommen werden dürfen. Veranstaltungen mit Publikum sind möglich, allerdings unter Beschränkung der Teilnehmeranzahl und Sitzplatzpflicht. Der Präsenzunterricht ist ebenfalls wieder möglich.

12. Mai
Die Dauer des Genesen-Status wird von sechs auf drei Monate verkürzt.

31. Mai
Erhöhung der erlaubten Personenanzahl im Freien, in geschlossenen Räumen sowie bei privaten Treffen. Auf Terrassen sind Sechser-Tische möglich und am Tisch muss keine Maske getragen werden. Weiterhin gilt allerdings die Sitzplatzpflicht und die Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.

26. Juni
Einführung des „Covid-Zertifikats“ für Geimpfte, Getestete und Genesene. Bei gültigem Zertifikat gilt keine Homeoffice-Pflicht und keine Beschränkung der Personenanzahl bei Tisch und bei Großveranstaltungen. Generell gilt: Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten, in Außenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen, keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung. In der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. In Innenbereichen gilt ansonsten weiterhin eine generelle Maskenpflicht. Die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen für vollständig geimpfte Personen wird auf zwölf Monate verlängert. Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grundsätzlich die Quarantänepflicht aufgehoben.

13. September
Es wird ein gültiges „Covid-Zertifikat“ für den Besuch von Restaurants und Bars, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, sowie in Innenräumen bei Veranstaltungen benötigt. Die Maßnahme ist vorerst bis auf den 24. Jänner 2022 befristet.

20. September
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Test – Antigen- oder PCR-Test – vorweisen, nach 4 bis 7 Tagen muss ein zweiter, kostenpflichtiger PCR-Test vor Ort durchgeführt werden. Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, können ein „Covid-Zertifikat“ beantragen.

10. Oktober
Aufhebung der kostenlosen Tests für Personen ohne Symptome

3. November
Beschluss zur Einführung eines „Schweizer Covid-Zertifikates“ für Personen mit positivem Antikörper-Test sowie mit längerer Gültigkeit von 12 Monaten für Genesene.

28. November
Niederlage für Maßnahmengegner bei einer Volksabstimmung über das Schweizer Covid-19-Zertifikat. In der Gastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeiteinrichtungen muss ein 3G-Nachweis vorgezeigt werden.

20. Dezember
In Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen sind ab nun nur noch für Geimpfte und Genesene offen. Zum wird die Homeoffice-Pflicht wieder eingeführt. Die Maßnahmen gelten bis zum 24. Januar.