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Allgemeine Geschäftsbedingungen von KREUTZER FISCHER & PARTNER

AGB für WERKLEISTUNGEN

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung sämtlicher Werkleistungen („Leistungen“) der KREUTZER FISCHER & PARTNER Consulting GmbH, A-1070 Wien, Wimbergergasse

14-16 („KFP“).

 

1.2. Sämtliche - auch zukünftige - Leistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Klient, dass ihm diese Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Klienten werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn KFP stimmt einer solchen Abweichung oder Ergänzung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn KFP in Kenntnis derartiger Bedingungen Leistungen an den Klienten vorbehaltlos ausführt.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von KFP, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Angebote eines Kunden werden von KFP durch schriftliche Bestätigung oder durch unmittelbare Leistungserbringung angenommen.

 

3. Fremdleistungen
3.1. KFP ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. 

 

4. Termine

4.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren. KFP bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins durch KFP berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er KFP eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an KFP.

 

4.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Klient vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens KFP.

 

4.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von KFP - entbinden KFP jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Klient mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzuges verschoben.

 

5. Rücktritt vom Vertrag

  • 5.1. KFP ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
    - Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Klient zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
    - Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Klienten bestehen und dieser auf Begehren von KFP weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von KFP eine taugliche Sicherheit leistet.
  •  
  • Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Klienten behält sich KFP das Recht vor, dem Klienten bereits entstandene Kosten sowie den kalkulatorischen Gewinn (das ist jener Gewinn den KFP erzielt hätte, wenn die Leistungen wie vereinbart vollständig erbracht worden wären) in Rechnung zu stellen.

 

6. Preise und Zahlung

6.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

6.2. Rechnungen von KFP sind - wenn nicht anders vereinbart - abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Überweisungen gelten mit dem Tag ihrer Gutschrift auf dem Konto von KFP als eingegangen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich KFP das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Vereinbarte - von diesen Geschäftsbedingungen abweichende - Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten immer nur für einen Auftrag des Klienten.

 

6.3. Der Klient ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von KFP aufzurechnen, außer die Forderung des Klienten wurde von KFP schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Klienten wird ausgeschlossen.

 

7. Urheberrecht

7.1. Der Klient erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche Urheberrechte und Schutzrechte an allen in Ausführung des Auftrages geschaffenen Produkten (Studien, Daten, Auswertungen, Analysen) bei KFP verbleiben. Der Klient verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was in irgendeiner Weise die Eigentums-, Urheber- oder Schutzrechte von KFP an den Produkten beeinträchtigen könnte.

 

7.2. Der Klient stimmt ausdrücklich zu, von KFP auf der Referenzliste angeführt zu werden.

 

7.3 KFP ist berechtigt, Studienauszüge als Case Study auf der Homepage und in Druckform in Leistungsprofilen zu veröffentlichen. Der Name des Klienten ist dabei zu unterdrücken.

 

8. Weitergabe an Dritte

8.1. Die Produkte sind ausschließlich für die interne Nutzung für eigene Unternehmenszwecke des Klienten bestimmt. Jedwede Weiterveräußerung oder entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte (auch an mit dem Klienten gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen) ist, ebenso wie deren gänzliche oder teilweise Nutzung im Auftrag oder Interesse Dritter, ausgeschlossen. Dritte sind natürliche und juristische Personen, die nicht unmittelbar zum Unternehmen des Kunden gehören.

 

9. Datenschutz

9.1. KFP verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller in Ausführung eines Auftrages erlangten Kenntnisse, außer der Klient entbindet KFP schriftlich von dieser Verpflichtung. Eine Haftung für Fremdverschulden kann allerdings nicht übernommen werden.

 

10. Haftung, Irrtum

10.1. Die Erstellung der Produkte wird mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorgenommen. KFP haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts und der Ergebnisse der Produkte.

 

10.2. Gewährleistungs- und – sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KFP beruhen - Schadenersatzansprüche wegen unrichtigen oder unvollständigen Inhalten oder Ergebnissen der Produkte sind daher ausgeschlossen.

 

10.3. KFP haftet im Übrigen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden.

 

10.4. Die Geltendmachung eines Irrtums, von Verkürzung über die Hälfte, des Wegfalls oder einer Änderung der Geschäftsgrundlage ist einvernehmlich ausgeschlossen.

 

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf.

 

11.2. Erfüllungsort ist Wien.

 

11.3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen KFP und dem Klienten ,aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das für den Sitz von KFP örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

 

12. Sonstiges 
12.1. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

 

13. Schlussbestimmung

13.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

 

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach deren Sinn und Zweck am nächsten kommt. An Stelle der fehlenden tritt eine solche wirksame Bestimmung, die die Parteien nach dem Vertragszweck vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen.

 

AGB für Studien unter der Marke BRANCHENRADAR®

1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb aller Studien, die von der KREUTZER FISCHER & PARTNER Consulting GmbH, A-1070 Wien, Wimbergergasse 14-16 („KFP“) unter der Marke BRANCHENRADAR® herausgegeben werden.


1.2. Der Begriff BRANCHENRADAR® ist von KFP als Wortmarke und Bildmarke in den Klassen 16, 35 und 42 geschützt.


1.3. Bei Studien unter der Marke BRANCHENRADAR® handelt es sich um keine Werkleistungen im Sinn der §§ 1165 ff ABGB, sondern um Druckwerke, die von jedem Interessenten aus dem gewerblich, freiberuflichen oder wissenschaftlichen Bereich erworben werden können. Der jeweilige Inhalt, das Veröffentlichungsdatum und der Preis werden alleine von KFP bestimmt. Käufer haben keinen Einfluss auf den Umfang und Inhalt dieser Publikationen.

 

2. Geltungsbereich
2.1. Bestellung, Erwerb und Lieferung der Studien  erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.


2.2. Mit der Bestellung einer Studie erklärt der Kunde, dass ihm diese Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit ihnen einverstanden ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende bzw. sie ergänzende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn KFP stimmt einer solchen Abweichung oder Ergänzung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn KFP in Kenntnis derartiger Bedingungen eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.


2.3. Das Angebot von KFP richtet sich ausschließlich an Nutzer im gewerblichen, freiberuflichen und wissenschaftlichen Bereich; nicht an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Gegenstand, Inhalt, Umfang der Studien und deren Vergütung werden durch KFP festgelegt.  Informationen über beziehbare Studien werden auf der Homepage von KPF veröffentlicht und ausgewählten möglichen Interessenten per e-mail zugesandt.


3.2. Bestellungen durch den Kunden gelten als Angebot zum Vertragsabschluss und werden durch ein über die Homepage von KFP generiertes Bestellfax an KFP gesendet oder auf andere Art und Weise durchführt. KFP ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestätigungen über den Zugang einer Bestellung gelten nicht als Annahme durch KFP.


3.3. Bestellungen werden von KFP durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung angenommen.


3.4. Ein BRANCHENRADAR® Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen – mindestens jedoch für zwei Jahre – und kann danach vom Kunden jeweils zum 31. 12. des laufenden Jahres für das Folgejahr gekündigt werden, wobei die Kündigungserklärung zu ihrer Wirksamkeit KFP spätestens am 31. März des laufenden Jahres zugehen muss. Änderungen in der Segmentierung der Studie sind während der Abo-Laufzeit vorbehalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. KFP ist ohne Berücksichtigung der Mindestlaufzeit zur Kündigung des BRANCHENRADAR® Abonnements zum 30.6. und zum 31.12. eines jeden Jahres berechtigt.

 

4. Lieferung
4.1. Die Lieferung der Studie erfolgt durch postalische Zusendung an die vom Besteller angegebene Adresse. Als maßgebliches Datum für die Rechtzeitigkeit der Zusendung gilt das Datum der Postaufgabe.


4.2. Eine Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins durch KFP berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er KFP eine angemessene, mindestens aber 5 Werktage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an KFP.

 

5. Preise und Zahlung
5.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.


5.2. Im Falle eines BRANCHENRADAR® Abonnements gelten die Preise pro Abonnementjahr. Abonnementpreise sind ab dem dritten Bezugsjahr wertgesichert. Basis der Wertsicherung ist der Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 05) oder ein an dessen Stelle veröffentlichter Index. Bezugsmonat ist der November. Der Abonnementpreis steigt jeweils im gleichen Verhältnis wie die Indexzahl des Monats November  zur Indexzahl für November des Vorjahres.


5.3. Rechnungen von KFP sind - wenn nicht anders vereinbart - abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Überweisungen gelten mit dem Tag ihrer Gutschrift auf dem Konto von KFP als eingegangen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich KFP das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Vereinbarte - von diesen Geschäftsbedingungen abweichende - Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten immer nur für eine Bestellung.


5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von KFP aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von KFP schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Klienten wird ausgeschlossen.

 

6. Haftung, Irrtum
6.1. Die Erstellung der Studien wird mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorgenommen. KFP haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Studien publizierten Inhalte und Ergebnisse.


6.2. Gewährleistungs- und – sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KFP beruhen - Schadenersatzansprüche  wegen unrichtigen oder unvollständigen Studieninhalten bzw. Ergebnissen sind daher ausgeschlossen.


6.3. KFP haftet im Übrigen nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden. Ein etwaiger Schadenersatz ist mit der Höhe des Kaufpreises der Studie, höchstens jedoch mit € 2.990,- zuzüglich einer allfällig bezahlten gesetzlichen Umsatzsteuer begrenzt.

 

 

7. Urheberrecht
7.1. Der Erwerb einer Studie berechtigt den Kunden zur Nutzung des Studieninhalts ausschließlich für die interne Nutzung für eigene Unternehmenszwecke des Kunden. Jedwede Weiterveräußerung oder entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Studie oder auch nur Teilen davon an Dritte ist, ebenso wie deren gänzlich oder teilweise Nutzung im Auftrag oder Interesse Dritter, ausgeschlossen. Dritte sind natürliche und juristische Personen, die nicht unmittelbar zum Unternehmen des Kunden gehören. Dazu zählen auch mit dem Kunden gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen.


7.2. Durch ihren Erwerb erhält der Kunde keine Rechte am geistigen Eigentum der Studie. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass sämtliche Urheberrechte und Schutzrechte zur Gänze bei KFP verbleiben. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was in irgendeiner Weise die Eigentums-, Urheber- oder Schutzrechte von KFP an der Studie beeinträchtigen könnte.

 

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf.


8.2. Erfüllungsort ist Wien.


8.3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen KFP und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das für den Sitz von KFP örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

 

9. Sonstiges 
9. 1. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

 

10. Schlussbestimmung
10.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.  Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.


10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, die der unwirksamen oder fehlenden nach deren Sinn und Zweck am nächsten kommt.